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Datenschutzfolgeabschätzungen für die Angebote des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen in Sozialen Netzwerken gemäß Art. 35 Absatz 1 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen betreibt in den nachfolgend genannten Sozialen Netzwerken
Instagram https://www.instagram.com/agvillingen_schwenningen/
(eine) eigene Präsenz(en) (nachfolgend Angebote).
A. Allgemeines
Die Nutzung der Angebote und die damit einhergehende Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Amtsgericht Villingen-Schwenningen
erfolgt auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG BW) i.V.m Artikel 6 Absatz 1
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), und dient der Wahrnehmung erforderlicher Aufgaben im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.
Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen nutzt die Angebote im Rahmen der Wahrnehmung des verfassungsmäßigen Informationsauftrags der baden-württembergischen Justiz. In diesem Zusammenhang werden die Angebote von der Presse und Öffentlichkeitsarbeit des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen genutzt, um dort regelmäßig eigene Beiträge zu veröffentlichen und auf etwaige Nachfragen oder Kommentare zu antworten. Die Pressestellen und die Online-Redaktion sind bezüglich der Veröffentlichung von Beiträgen bzw. dem Umgang mit Nachfragen und Kommentaren geschult.
Um den Zugang zu den Beiträgen des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen nicht von einer vorherigen Registrierung bei einem Sozialen Netzwerk abhängig zu machen, werden diese auch auf anderen Kommunikationskanälen (zum Beispiel der Internetseite des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen) veröffentlicht.
Eine Datenschutzfolgenabschätzung ist nach der allgemeinen Regel des Artikel 35 Absatz 1 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dann vorzunehmen, wenn eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.
Die eigenen Angebote lösen das in Artikel 35 DS-GVO beschriebene Risiko aufgrund des nur sehr geringen Umfangs einer eigenen Datenverarbeitung selbst nicht aus. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass es sich bei den eigenen Beiträgen hauptsächlich um ein reines Senden von Inhalten ohne Personenbezug handelt, und bei einer etwaigen Kommunikation mit anderen Nutzerinnen und Nutzern (im folgenden „Nutzer“) nur die Daten verarbeitet werden, die diese selbst und freiwillig angegeben haben. Die Nutzung Sozialer Netzwerke durch solche Angebote hat jedoch Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Auswertung der Daten durch den jeweiligen Plattformbetreiber zu Werbezwecken. Dies stellt eine Verarbeitung mit einem Risiko dar, für die eine Datenschutzfolgenabschätzung vorzunehmen ist.
B. Soziale Netzwerke
1. Instagram
Bei dem Instagram-Account handelt es sich um eine Online-Präsenz innerhalb der Plattform Instagram, die von der Facebook Ireland Ltd.,
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland angeboten wird (nachfolgend „Facebook“). Damit ist Facebook die
datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle für die nachfolgend beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Plattform
Facebook.
Mit der Verwendung von Instagram werden Ihre personenbezogenen Daten von Facebook erfasst, übertragen, gespeichert, offengelegt und verwendet und dabei unabhängig von Ihrem Wohnsitz in die Vereinigten Staaten, Irland und jedes andere Land, in dem Facebook geschäftlich tätig wird, übertragen und dort gespeichert und genutzt. Wegen der Einzelheiten hierzu wird auf vorstehende Erläuterungen zu Facebook unter B./4. Verwiesen. Die Datenrichtlinie findet sich unter https://privacycenter.instagram.com/policy/?entry_point=ig_help_center_data_policy_redirect).
Über in Webseiten eingebundene Instagram-Buttons oder -Widgets und die Verwendung von Cookies ist es Facebook möglich, Ihren Besuch auf diesen Webseiten zu erfassen und Ihrem Instagram-Profil zuzuordnen. Anhand dieser Daten können Inhalte oder Werbung auf Sie zugeschnitten angeboten werden.
C. Datenschutzfolgeabschätzung
Die Abschätzung der Folgen der Instagram-Nutzung des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen stellt sich vor diesem Hintergrund wie folgt
dar:
1. Risikoidentifikation:
Durch die Beiträge des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen in den Angeboten selbst wird nahezu ausschließlich kein Bezug zu
personenbezogenen Daten hergestellt, sondern es werden eigene, sachbezogene Inhalte verbreitet. Die eingangs beschriebenen Risiken, die mit
einer Nutzung von Sozialen Netzwerken einhergehen, bestehen grundsätzlich unabhängig von den Angeboten des Oberlandesgerichts
Karlsruhe.
Alle Daten, die durch die Interaktion mit den Angeboten des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen oder anderen Accounts verarbeitet werden – nämlich Kommentare oder/und der Accountname eines Nutzers – sind allgemein zugänglich im Internet verfügbar. Jedoch werden sie durch das Erscheinen auf den Seiten der Angebote des Oberlandesgerichts Karlsruhe und durch die Wechselbeziehung einer breiteren bzw. spezifischeren Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, wodurch sie auf diese Weise u.U. eine größere Aufmerksamkeit und Verbreitung erreichen, als ohne diese Interaktion.
Auch dadurch, dass das Amtsgericht Villingen-Schwenningen anderen Accounts folgt oder diese ihm, entstehen zusätzliche Querverbindungen und Informationen über den jeweiligen Nutzer. Schließlich werden auch beim passiven Mitlesen einer Seite der Angebote des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen durch den jeweiligen Nutzer oder die Nutzerin Log-Daten durch die Betreiber der Sozialen Netzwerke erhoben.
Mögliche Maßnahmen zur Risikominimierung liegen primär in der Sphäre des Nutzers oder der Nutzerin. So besteht bei einer Nutzung Sozialer Netzwerke keine Pflicht, den jeweiligen Klarnamen zu führen oder sich anderweitig zu identifizieren. Auch für die Veröffentlichung etwaiger eigener Nachfragen oder Kommentare ist der Nutzer oder die Nutzerin selbst verantwortlich. Außerdem kann sich der Nutzer oder die Nutzerin grundsätzlich durch verschiedene Einstellungen schützen – etwa durch das Löschen seines Browserverlaufs, das Deaktivieren von Cookies, oder die fehlende Standortfreigabe bei der Verwendung von Fotos.
2. Risikoanalyse:
Durch die Nutzung der Angebote erhöht das Amtsgerichts Villingen-Schwenningen also mittelbar auch die Menge der Daten, die von diesen
Sozialen Netzwerken verwendet und ausgewertet werden können. Da die Daten schon zu einem wesentlichen Teil für die Betreiber der
Sozialen Netzwerke verfügbar sein können, werden diese durch die Nutzung der Angebote des Amtsgericht Villingen-Schwenningen nur
in begrenztem Maße erhöht.
Dennoch wird durch die Erweiterung des Verbreitungskreises und die Vergrößerung der Verknüpfungsmöglichkeiten die Verarbeitung von Daten für andere Zwecke durch den Betreiber des jeweiligen Sozialen Netzwerkes und eine Profilbildung begünstigt. Die Offenheit für Nutzerbeiträge kann zu nachteiligen gesellschaftlichen Folgen wie unangebrachten oder diskriminierenden Kommentaren oder der Verbreitung sensibler Daten führen.
Da es neben der Nutzung der Angebote des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen viele weitere Möglichkeiten für eine Kontaktaufnahme gibt, ist das Anlegen eines eigenen Profils zwecks Kontaktierung des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen nicht erforderlich.
3. Risikobewertung:

4. Ergebnis:
Die Angebote des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen in den genannten Sozialen Netzwerken sind angesichts der beschriebenen Risiken und
verbindlich vorgesehenen Maßnahmen vertretbar, daher als gering bis einzustufen.
Möglichkeiten, die Verarbeitung Ihrer Daten zu beschränken, haben Sie bei den allgemeinen Einstellungen Ihres jeweiligen Nutzer-Account. Darüber hinaus können Sie bei Mobilgeräten (Smartphones, Tablet-Computer) in den dortigen Einstellmöglichkeiten den Zugriff der Apps von Sozialen Netzwerken auf Kontakt- und Kalenderdaten, Fotos, Standortdaten und ähnliches beschränken. Dies ist jedoch abhängig vom genutzten Betriebssystem.
5. Ergänzende Hinweise:
Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen
Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es gibt beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen eine für den Datenschutz
zuständige Person, an die Sie sich bei datenschutzrechtlichen Fragen wenden können:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen
Niedere Str. 94
78050 Villingen-Schwenningen
E-Mail: datenschutz@agvillingen-schwenningen.justiz.bwl.de
Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an den
Landesbeauftragten für den Datenschutz
Königstraße 10a
70173 Stuttgart
zu wenden. Er führt die datenschutzrechtliche Aufsicht auch über die Gerichte.
