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Gerichtsvollzieher
Der Gerichtsvollzieher ist Beamter des mittleren oder des gehobenen Dienstes. Er ist u.a. mit Zustellungen,
Ladungen und Vollstreckungen betraut.
Die wichtigste Aufgabe des Gerichtsvollziehers ist die Zwangsvollstreckung (einschließlich des Verfahren bezüglich der Abgabe der
Eidesstattlichen Versicherung), sofern dafür nicht das Vollstreckungsgericht zuständig ist.
Daneben führt der Gerichtsvollzieher Zustellungen im Parteibetrieb durch und erfüllt Aufgaben im Rahmen von Scheck-und
Wechselprotesten.
Der Gerichtsvollzieher ist in der Durchführung seiner Dienstgeschäfte einerseits selbständig, andererseits an die
bundeseinheitliche Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher gebunden.
Jeder Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen hat seinen eigenen Bezirk. Die Bezirke sind nach Ortschaften
beziehungsweise Straßen aufgeteilt. Eine Übersicht über die Aufteilung der Bezirke finden Si am Ende der Seite. Falls Sie
weitere Fragen zu den einzelnen Bezirken haben, kontaktieren Sie bitte die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht.
Die Gerichtsvollzieher haben jeweils eigene Büros (also keine bei Gericht), sie unterstehen jedoch der Dienstaufsicht des Gerichts
(hier des Direktors des Amtsgerichts). Die Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer und Sprechzeiten) der einzelnen Gerichtsvollzieher
können Sie ebenfalls der Übersicht am Seitenende entnehmen.
Neben festen Bezügen erhält der Gerichtsvollzieher Gebühren, diese Kosten richten sich nach dem
Gerichtsvollzieherkostengesetz in jeweils gültiger Fassung.
Übersicht
örtliche Zuständigkeit und Kontaktdaten Gerichtsvollzieher