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Pressestelle
Die Informationspflichten und -rechte nach § 4 des Landespressegesetzes werden - abgesehen von der Verwaltungsspitze des
Amtsgerichts - ausschließlich vom Pressereferenten wahrgenommen. Alle anderen Bediensteten des Amtsgerichts sind zur Abgabe
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Pressereferenten:
Pressereferent (ohne Strafsachen)
Richter am Amtsgericht (waR) Boehm
Pressereferent in Strafsachen
Richter am Amtsgericht (sV) Lipp