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Zuständigkeit
Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen ist Teil der Justiz in Baden-Württemberg und gehört dem Bezirk des Oberlandesgerichts
(OLG) Karlsruhe, und damit dem Badischen Landesteil an. Im Bezirk des OLG, der wiederum in Landgerichtsbezirke eingeteilt ist, gehört
das Amtsgericht Villingen-Schwenningen zum Landgerichtsbezirk Konstanz.
Im Bezirk des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen gibt es eine Besonderheit:
Schwenningen mit den dazu gehörenden Ortsteilen gehört trotz des Zusammenschlusses beider Orte dem württembergischen
"Rechtsgebiet" an.
Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hat nahezu alle Funktionen, die ein Amtsgericht haben kann. Zusätzlich wurden dem Amtsgericht
Villingen-Schwenningen bestimmte Bereiche (Schöffengerichte, Insolvenzgericht, etc.) durch Konzentrationsverordnungen für
den Bezirk des Amtsgerichts Donaueschingen übertragen. Es ist deshalb nicht immer einfach die Zuständigkeit der einzelnen
Amtsgerichte zu ermitteln.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".
Des Weiteren ist beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen eines der insgesamt 13 baden-württembergischen Amtsgerichts-Grundbuchämter angesiedelt.