Suchfunktion
Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen
Wichtige Hinweise zur Grundsteuerreform finden Sie hier
Das Hauptgebäude des Amtsgericht ist zu den gewöhnlichen
Dienstzeiten geöffnet. Die Nebengebäude sind unter Umständen nur geöffnet
soweit Gerichtstermine stattfinden.
Für das Grundbuchamt gelten Sonderregeln, die Sie hier finden.
Besucher werden gebeten, sich an der Pforte zu melden, da durchgängig Einlass- und Personenkontrollen
stattfinden können.
Hilfestellung/Auskünfte erhalten Sie telefonisch unter Funktionszeiten oder
über die Klingel/Gegensprechanlage an den Gebäuden. innerhalb der
Beratungshilfe ist schriftlich zu beantragen. Formulare sind über die Pforte bzw. Infothek oder auch auf
der Homepage des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen unter "Service" erhältlich.
Hinsichtlich der Datenerhebung und Datenverarbeitung wird auf die Hinweise zum Datenschutz verwiesen.
Sie erreichen uns unter folgenden Adressen:
Hauptgebäude:
Niedere Straße 94
78050 Villingen-Schwenningen
Nebengebäude (Zivilabteilungen, Vollstreckungsgericht und Familienabteilungen):
Kronengasse 14
78050 Villingen-Schwenningen
Nebengebäude (Betreuungsabteilungen, Nachlassgericht):
Schwenninger Str. 2
78048 Villingen-Schwenningen
203-0
Nebengebäude (Grundbuchamt):
Carlo-Schmid-Straße 7/9
78050 Villingen-Schwenningen
Nebengebäude (Außenstellen des Landgerichts Konstanz sowie der Staatsanwaltschaft Konstanz):
Am Niederen Tor 3
78050 Villingen-Schwenningen
Briefanschrift aller Abteilungen (außer Grundbuchamt):
Postfach 1140
78001 Villingen-Schwenningen
Telefonzentrale:
Telefax (Wachtmeisterei):
+++ Wichtige Hinweise +++
Wichtige Hinweise zum E-Mail-Verkehr in Rechtssachen finden Sie unter Kontakt.
Post für das Grundbuchamt gilt erst mit Eingang in der Außenstelle des Amtsgerichts (Carlo-Schmid-Straße 7/9, 78050 Villingen-Schwenningen) als tatsächlich eingegangen (wichtig für Rang- bzw. Fristwahrung).
Warnung vor gefälschten Kostenrechnungen:
Derzeit werden von Betrügern via E-Mail gefälschte Kostenrechnungen in Grundbuchsachen versandt.
Angeblicher Absender ist hierbei „Grundbuchamt Villingen-Schwenningen (Poststelle)“.
In diesen Kostenrechnungen werden die Empfänger zu einer fiktiven Rechnungsnummer aufgefordert, die im Anhang aufgeführte
Kostenrechnung im DOC-Format zu öffnen und den Rechnungsendbetrag zu begleichen.
Bei diesen Zahlungsaufforderungen handelt es sich um betrügerische Kostenrechnungen!
Bitte öffnen Sie weder die DOC-Datei im Anhang, noch leisten Sie auf solche Kostenrechnungen Zahlungen!
Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen wird Ihnen nie Kostenrechnungen über eine einfache E-Mail zukommen lassen.
Sollten Sie die oben genannten E-Mails erhalten, werden Sie gebeten, Kopien hiervon an das Amtsgericht – Grundbuchamt
Villingen-Schwenningen – zu senden.
Seitens des Grundbuchamts erfolgt keine einseitige Kontaktaufnahme per E-Mail! Grundbuchauszüge sind nie im Voraus zu bezahlen! Eine Rechnung erhalten Sie nur per Post, nach Ausstellung des Grundbuchauszuges!