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Verhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung vor der Gaststätte "Hölzlekönig"

Datum: 30.05.2014

Kurzbeschreibung: Am 04.06.2014 wird ab 14:00 Uhr unter dem Vorsitz von Herrn Richter am Amtsgericht Dr. Bäumler gegen einen 22 jährigen deutschen Staatsangehörigen verhandelt.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz wirft dem bereits mehrmals wegen einschlägiger Delikte vor Gericht stehenden und einschlägig bewährungsbrüchig gewordenen Angeklagten vor, am 09.12.2012 gegen 05:30 Uhr in Villingen-Schwenningen, auf dem Vorplatz zum Gaststätteneingang des "Hölzlekönig", ohne rechtfertigenden Grund eine männliche Person mit mehreren Faustschlägen zu Boden geschlagen zu haben. Mit einem weiteren, bislang unbekannten Täter, habe er auf das am Boden liegende Opfer mehrmals eingetreten.
Sollten dem Angeklagten die Vorwürfe nachweisbar sein, wäre sein Handeln gem. § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4 StGB als gefährliche Körperverletzung strafbar.
Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren und in minder schweren Fällen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.

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