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Verhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung vor der Gaststätte "Hölzlekönig"
Datum: 30.05.2014
Kurzbeschreibung: Am 04.06.2014 wird ab 14:00 Uhr unter dem Vorsitz von Herrn Richter am Amtsgericht Dr. Bäumler gegen einen 22 jährigen deutschen Staatsangehörigen verhandelt.
Die Staatsanwaltschaft Konstanz wirft dem bereits mehrmals wegen
einschlägiger Delikte vor Gericht stehenden und
einschlägig bewährungsbrüchig gewordenen Angeklagten
vor, am 09.12.2012 gegen 05:30 Uhr in Villingen-Schwenningen, auf
dem Vorplatz zum Gaststätteneingang des
"Hölzlekönig", ohne rechtfertigenden Grund eine
männliche Person mit mehreren Faustschlägen zu Boden
geschlagen zu haben. Mit einem weiteren, bislang unbekannten
Täter, habe er auf das am Boden liegende Opfer mehrmals
eingetreten.
Sollten dem Angeklagten die Vorwürfe nachweisbar sein,
wäre sein Handeln gem. § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4 StGB als
gefährliche Körperverletzung strafbar.
Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu
zehn Jahren und in minder schweren Fällen von drei Monaten bis
zu fünf Jahren vor.