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9 Cs 33 Js 21820/13 Verhandlung wegen Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse

Datum: 06.02.2014

Kurzbeschreibung: Am 12.3.2014 wird ab 14:00 Uhr im Saal 1 des in der Niederen Str. 94 gelegenen Amtsgerichtsgebäudes dem gegen einen über fünfzigjährigen deutschen Staatsbürger erhobenen Vorwurf des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse nachgegangen.

Der Angeklagte wehrt sich gegen den durch Strafbefehl vom 12.12.2013 erhobenen Vorwurf, er habe am 23.3.2011 beim Explorationstermin bei der PIMA MPU GmbH Stuttgart in Kenntnis der jeweiligen Unrichtigkeit eine unter dem 23.8.2010 erstellte Therapiebescheinigung sowie eine auf den 19.3.2011 datierende wahrheitswidrige Bestätigung einer nicht zugelassenen Psychotherapeutin über die Teilnahme  an einem Arbeitskreis eingereicht, um die Gutachter zu täuschen und zu einer positiven Prognoseentscheidung zu bewegen. Das auf dieser Grundlage erstellte MPU-Gutachten soll der Angeklagte der Führerscheinstelle des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis Anfang April 2011 vorgelegt und auf Grund dessen einen vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung durch das Landratsamt erhalten haben.
Im Strafbefehl wurde gegen den Angeklagten eine Geldstrafe von insgesamt 900,- € verhängt.

Gegen die beiden - im Zeitraum Anfang 2008 bis 23.5.2012 - sich als "Diplompsychotherapeuten" ausgebenden Personen, die den jeweiligen Probanden tatsächlich nicht stattgefundene psychotherapeutische Einzel- und/oder Gruppensitzungen zur Aufarbeitung bestehender Defizite, die zu Fehlverhalten im Straßenverkehr führten, bescheinigt haben sollen, wird gesondert vorgegangen. Derzeit können seitens des Amtsgerichts keine Auskünfte zum Stand der Verfolgung gegeben werden.

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