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9 Cs 33 Js 21820/13 Verhandlung wegen Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse
Datum: 06.02.2014
Kurzbeschreibung: Am 12.3.2014 wird ab 14:00 Uhr im Saal 1 des in der Niederen Str. 94 gelegenen Amtsgerichtsgebäudes dem gegen einen über fünfzigjährigen deutschen Staatsbürger erhobenen Vorwurf des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse nachgegangen.
Der Angeklagte wehrt sich gegen den durch Strafbefehl vom
12.12.2013 erhobenen Vorwurf, er habe am 23.3.2011 beim
Explorationstermin bei der PIMA MPU GmbH Stuttgart in Kenntnis der
jeweiligen Unrichtigkeit eine unter dem 23.8.2010 erstellte
Therapiebescheinigung sowie eine auf den 19.3.2011 datierende
wahrheitswidrige Bestätigung einer nicht zugelassenen
Psychotherapeutin über die Teilnahme an einem
Arbeitskreis eingereicht, um die Gutachter zu täuschen und zu
einer positiven Prognoseentscheidung zu bewegen. Das auf dieser
Grundlage erstellte MPU-Gutachten soll der Angeklagte der
Führerscheinstelle des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis
Anfang April 2011 vorgelegt und auf Grund dessen einen
vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung durch das
Landratsamt erhalten haben.
Im Strafbefehl wurde gegen den Angeklagten eine Geldstrafe von
insgesamt 900,- € verhängt.
Gegen die beiden - im Zeitraum Anfang 2008 bis 23.5.2012 - sich als "Diplompsychotherapeuten" ausgebenden Personen, die den jeweiligen Probanden tatsächlich nicht stattgefundene psychotherapeutische Einzel- und/oder Gruppensitzungen zur Aufarbeitung bestehender Defizite, die zu Fehlverhalten im Straßenverkehr führten, bescheinigt haben sollen, wird gesondert vorgegangen. Derzeit können seitens des Amtsgerichts keine Auskünfte zum Stand der Verfolgung gegeben werden.
