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9 Ls 56 Js 11574/14
Datum: 21.11.2014
Kurzbeschreibung: Am 04.12.2014 wird ab 10:30h die Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zweier in Schwenningen wohnhafter Eheleute wegen verschiedener Delikte vor dem Schöffengericht geklärt werden.
Der 26 jährigen Angeklagten und dem
23 jährigen Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft Konstanz
u.a. vor, aus einem an der Kreuzung Alte Herdstraße in
Schwenningen widerfahrenen Verkehrsunfall in betrügerischer
Absicht Profit geschlagen zu haben.
Des Weiteren soll die Angeklagte am 15.07.2014 im Verlaufe eines
Streites in der Fußgängerzone am Muslenplatz auf ihren
Ehemann in einem PKW zu- und mit hoher Geschwindigkeit durch die
Fußgängerzone gefahren sein. Durch ihr Verhalten sollen
mehrere Personen gefährdet worden sein.
Durch Vorspiegelung der Zahlungswillig- und Zahlungsfähigkeit
sollen beide Eheleute mehrfach ein Fahrzeug ohne den
Rechnungsbetrag zu begleichen, betankt haben.
Am 22.4.2014 kam es an der Kreuzung Alte Herdstraße in Schwenningen zu einem Verkehrsunfall. Der Unfallverursacher soll laut Staatsanwaltschaft den Angeklagten Eheleuten zur Schadenswiedergutmachung noch am Unfallort 1.500,- € in bar übergeben haben. Beide Eheleute sollen nach dem Unfall auf dem Polizeirevier angegeben haben, dass der Unfallverursacher ihnen 3.000,- € angeboten habe, sie jedoch die Annahme verweigert hätten. Den Unfall soll die Angeklagte über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers abgewickelt haben.
Am 15.07.2014 gerieten die angeklagten Eheleuten in Streit. Im Verlaufe dieses Streits soll die Angeklagte einen PKW gestartet und mit eine Geschwindigkeit von ca. 20 km/h auf ihren Ehemann zugefahren sein. Dieser soll rechtzeitig zur Seite gesprungen sein. Die Angeklagte soll, nachdem sie erneut auf ihren Mann zugefahren sein soll, mit hoher Geschwindigkeit durch die Fußgängerzone gefahren sein. Die Fahrerlaubnis wurde ihr gem. § 111a StPO vorläufig entzogen.
Wegen der weiteren Tatvorwürfe wird auf die Hauptverhandlung verwiesen.